Behandlungskosten
Die Praxis für Orthopädie in Düsseldorf ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, wir können nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit einem maximalen Steigerungssatz von Faktor 3,5. Steigerungsfaktoren darüber hinaus finden in unserer Orthopädie Praxis ausdrücklich keine Anwendung.
Die übliche Abrechnung der Leistungen unserer orthopädischen Praxis findet mit dem Faktor 2,3 statt. Bei Versicherten mit dem Versicherungsstatus Postbeamten B oder KVB richten wir uns nach den Abrechnungsvorgaben und Vereinbarungen der jeweiligen Krankenkasse. Vertragspartner für unsere Leistungen ist der Patient. Zur Kostenrückerstattung werden alle in Deutschland bekannten privaten Krankenkassen akzeptiert. Für den Status des Basistarifs erbitten wir vom Patienten einen finanziellen Eigenanteil in Bezug auf die Liquidation bis zur Differenz des Faktors 2,3 der GOÄ.
Bei Konsultationen gesetzlich versicherter Patienten in den Räumen unserer Orthopädie Praxis besteht jedoch keine Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen.
In diesen Fällen müssen die Patienten die Kosten für die Rechnung selbst übernehmen. Ratenzahlungen werden nur im Einzelfall gestattet.
Die Rechnungen werden 10 Tage nach Konsultation erstellt und haben ein Zahlungsziel von 4 Wochen.