Hallux rigidus (Großzehengrundgelenksarthrose)

Durch Gelenkverschleiß entsteht eine Arthrose des Großzehengrundgelenks (Hallux rigidus). Dieser führt zu knöchernen Ausziehungen, vor allem an der Oberseite des Gelenks, sowie zu einer Verschmälerung des Gelenkspaltes.



Definition:

Die Entwicklung von Verschleiß im Großzehengrundgelenk ist oftmals abhängig von genetischen anatomischen Faktoren des Mittelfußes und betrifft häufiger Männer als Frauen. Meist besteht keine relevante Achsabweichung der Großzehe und das Krankheitsbild ist charakterisiert durch knöcherne Spornbildungen an der Streckseite des Großzehen­grund­gelenkes. Die Patienten berichten über streckseitige Schmerzen am Groß­zehengrund­gelenk im Schuhwerk durch eine äußere Druckbelastung. Außerdem besteht eine über Jahre zunehmen­de Bewegungs­einschränkung des Großzehen­grund­­gelenkes, insbesondere in der Abrollbewe­gung und bei Überstreckung. Durch das Einklemmen im Bereich des streckseitigen Gelenkanteils und den entstehenden Gelenkverschleiß besteht eine zunehmende Einsteifung mit zum Teil erheblichen Schmerzen beim Abrollvorgang des Fußes. Oft belasten die Patienten überwiegend den Fußaußenrand.

Behandlung:

Durch eine Aus­stei­fung der Schuhsohle mit ergänzender Abrollhilfe am Schuhwerk oder entsprechend versteifenden Einlagen können Beschwerden gelindert werden. Dabei wird der Abroll­vorgang des Fußes mit seiner Bewegung im Großzehen­grund­gelenk auf den Schuh und die Einlagenversorgung verlagert. In vielen Fällen kann nur eine Operation die Beschwerden vollständig beseitigen. Die einzelnen Operationsverfahren unter­schei­den sich deutlich und sind dem Ausprägungsgrad und der Schwere der Erkrankung anzupassen. Im Allgemeinen unterscheidet man in leichten Fällen Operationen mit Gelenkerhalt und in schweren Fällen Operationen mit Gelenkersatz oder Stilllegung des Gelenkes (Versteifung).

Wir beraten Sie gerne. Für eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen unter Kontakt gerne zur Verfügung.





Cheilektomie:
Diese operative Therapie besteht in einer Abtragung von knöchernen Überständen und Randleisten, die die Beweglichkeit im Abrollvorgang der Großzehe streckseitig deut­lich einschränken. Insbesondere die Druckbelastung im Schuhwerk lässt sich dadurch deutlich reduzieren und der Abrollvorgang wird erleichtert.

In Ergänzung zur Cheilektomie kann eine Operation nach Kessel Bonney am Grund­glied der Großzehe durchgeführt werden. Durch eine gelenkfern angelegte knöcherne Keilentnahme am Grundglied der Zehe und streckseitiges Zuklappen des entstehenden kleinen Spaltes mit Fixierung durch resorbierbares Nahtmaterial kann das Grund­glied leicht nach oben geschwenkt werden und so den Abrollvorgang der Zehe deutlich verbessern. Diese genannten Operationsverfahren sind für relativ frühe Stadien der Erkrankung mit überwiegendem Gelenkerhalt geeignet. Die Dauer der Operation beträgt ca. 30-45 Minuten. Es werden keine Metallimplantate eingebracht. Es stehen verschiedene Narkosemöglichkeiten zur Verfügung.

Nachbehandlung:
Ein Verbandsschuh mit fester Sohle sollte in der Regel bis zum Entfernen des Nahtmaterials nach 10-14 Tagen getragen werden. Zwei Verbandswechseltermine pro Woche sind notwendig. Im weiteren Verlauf erfolgt Manuelle Lymphdrainage zur Schwellungsreduktion und Krankengymnastik zur Mobilisation des Großzehengrundgelenkes.





Operation nach Waterman-Green:
Dieses Verfahren beschreibt eine gelenkfern durchgeführte dreidimensionale knöcherne Korrektur am ersten Mittelfußknochen mit Verschiebung und Verlagerung des Mittelfußköpfchens sowie Fixation mit einer kleinen Titanschraube, die nicht mehr ent­fernt werden muss. Die Operation liefert hervorragende Ergebnisse, ins­be­sondere bei sehr frühen Formen des Hallux rigidus und bietet bei vollständigem Gelenkerhalt eine verbesserte Funktion. Knöcherne Überstände werden am Gelenk abgetra­gen, das Mittelfußköpfchen unterhalb der Knorpelfläche leicht rück­versetzt und fußsohlenwärts verschoben, um den Gelenkspalt zu entlasten und eine verbesserte Beweglichkeit im Großzehengrundgelenk zu erzielen. Bei den Patienten, bei denen zusätzlich ein leichter Hallux valgus (Ballenzeh) besteht, kann durch die dreidi­men­sionale Schnittführung und Verschiebung des Mittelfuß­köpfchens zusätzlich der Ballen korrigiert werden.

Die OP-Zeit beträgt je nach Umfang ca. 45-60 Minuten und es stehen verschiedene Narkosemöglichkeiten zur Verfügung.

Nachbehandlung:
Empfohlen sind Lymphdrainage zur Schwellungsreduktion und Krankengymnastik zur Mobilisation des Großzehengrund­gelenkes. Die Fadenentfernung erfolgt nach zwei Wochen. Ein Verbandschuh sollte 4-6 Wochen getragen werden.





Arthrodese (Versteifung des Großzehengrundgelenkes):
PIP Arthrodese des 1. Metatarsophalangealgelenks
Bei fortgeschrittenem Verschleiß des Großzehengrundgelenkes und nahezu aufge­hobener Beweglichkeit ist die operative Versteifung die Therapie der Wahl. Bei diesem Verfahren wird der vorhandene Restknorpel vollständig entfernt und das Grundglied der Großzehe in einer optimalen Stellung am Mittelfußknochen fixiert. Die Fixation kann durch verschiedene Implantate durchgeführt werden. Aus unserer Erfahrung ist eine gute Versorgung durch zwei gekreuzte Schrauben und das Anbringen einer streckseitig gelegenen Titanplatte zu erreichen. Dadurch lässt sich eine sehr stabile Versorgung gewährleisten. Die Großzehe wird dabei in einer leichten Streckstellung eingestellt, was dem Patienten ermöglicht, später ein schmerzfreies Abrollen durchzuführen. Die Implantate müssen nicht wieder entfernt werden. Die Nachbehandlung erfolgt in der Regel durch die Versorgung mit einem Vorfußentlastungsschuh. Damit kann der Patient sofort voll belasten. Thrombose­spritzen sind nicht notwendig. Der Verbandsschuh muss 6 Wochen getragen werden. Bei fortge­schrittenen Arthrosen besteht mit der Versteifung des Großzehengrund­gelen­kes die einzig sichere Möglichkeit, ein dauerhaftes schmerzfreies Abrollen zu gewähr­leisten. Nach vollständiger Abheilung besteht keine Auffälligkeit im Gangbild und es kann jeder Konfektionsschuh ohne oder mit geringem Absatz getragen werden.

Kunstgelenke zur Behandlung der fortgeschrittenen Großzehengrundgelenk­arthrose empfehlen wir nicht. Aus unserer Sicht sind die Standzeiten dieser Kunstgelenke deutlich limitiert, sodass langfristige Erfolge nicht in Aussicht gestellt werden können.

Wir beraten Sie gerne. Für eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen unter folgernder Telefonnummer gerne zur Verfügung: 0211-1691000

Fußchirurgie

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